Betreuungskraft trinkt Kaffee mit einer Seniorin
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Angehörige entlasten: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag richtig nutzen

Wer zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Pausen und Geld. Viele Budgets bleiben ungenutzt. Mit Rechner: Was steht Ihnen monatlich zu?

Angehörige·5 Min. Lesezeit·Interaktiv: Fragen, Checkliste, Quiz·Arche Pflegezentrum, Gelsenkirchen

Sie pflegen Ihre Frau seit einem Jahr zu Hause und brauchen dringend eine Woche Pause. Was steht Ihnen zu?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet Enormes und hat Anspruch auf Pausen und auf Geld, das viele nie abrufen. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag: Drei Budgets, die nebeneinander bestehen und zusammen mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen. Hier ist, wie Sie sie nutzen.

Der Entlastungsbetrag: 131 € jeden Monat

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich zu, zweckgebunden für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege durch anerkannte Anbieter. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern mit der Rechnung des Dienstes verrechnet. Wichtig: Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Eine Pflegekraft legt einer Patientin tröstend die Hand auf die Hand

Verhinderungspflege: Ihre Vertretung, wenn Sie ausfallen

Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Termin: Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse eine Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Jahr; seit Juli 2025 ist dafür keine Vorpflegezeit mehr nötig. Die Vertretung darf ein Pflegedienst sein, aber auch Nachbarn oder Verwandte. Das Beste: Verhinderungspflege lässt sich stundenweise nehmen. Bleiben Sie unter acht Stunden am Tag, läuft Ihr Pflegegeld ungekürzt weiter.

Kurzzeitpflege: wenn es vorübergehend nicht zu Hause geht

Nach einem Klinikaufenthalt oder in einer Krise kann die pflegebedürftige Person bis zu acht Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, den Sie flexibel für beides einsetzen können; fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem „gemeinsamen Jahresbetrag“.

Pflegegeld oder Sachleistung? Oder beides?

Pflegen Angehörige, gibt es Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, rechnet er Pflegesachleistungen direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich kombinieren: Nutzen Sie zum Beispiel die Hälfte der Sachleistung für einen Pflegedienst am Morgen, bekommen Sie noch die Hälfte des Pflegegelds ausgezahlt. Wie viel das ist, zeigt der Rechner unten.

Und für Sie selbst

Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an, auch zu Hause. Pflegende Angehörige sind rentenversichert, wenn sie mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche pflegen. Und beim Beratungseinsatz nach § 37.3 sprechen wir nicht nur über die pflegebedürftige Person, sondern auch darüber, wie es Ihnen geht.

Rechnen Sie es durch

Ihr Budget in 10 Sekunden

Wählen Sie Pflegegrad und Pflegeform. Der Rechner zeigt, was die Pflegekasse monatlich beisteuert.

Ihre Entlastungs-Checkliste

Drei Fragen zur Entlastung

1. Wie lange kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

2. Darf die Ersatzpflege in der Verhinderungspflege auch die Nachbarin übernehmen?

3. Was ist ein kostenloser Pflegekurs?

0 von 3 richtig

Passende Leistung: Beratungseinsätze § 37.3. Oder rufen Sie uns direkt an: 0209 405 62 72, rund um die Uhr.

Weitere Ratgeber

Fragen zu Ihrer Situation?

Unsere Fachkräfte beraten Sie kostenlos: am Telefon oder bei Ihnen zu Hause in Gelsenkirchen und Umgebung.

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